Sechs Rechtsanwälte, darunter Fachanwälte für Verwaltungsrecht, für Bau- und Architektenrecht sowie für Miet- und Wohnungseigentumsrecht verfügen über langjährige Erfahrungen bei der Beratung von Kommunen, Zweckverbänden, Architekten und Ingenieuren, mittelständischen Unternehmen und Handwerksbetrieben. Konsequente Spezialisierung und Teamarbeit ermöglichen es, die gesamte Bandbreite verwaltungs- und immobilienrechtlicher Sachverhalte kompetent und zeitnah zu bearbeiten. Zu unserem Service gehören Fachseminare, Mitarbeiterschulungen und Newsletter zur aktuellen Rechtsprechung. Wir bilden Referendare und Rechtsanwaltsfachangestellte aus.
Am 01., 02. und 07.03.2012 veranstalten wir erneut ein KompaktSeminar zum Thema
Die Referenten Herr Dr. Volker Schenderlein und Herr Christoph Naumann sind Fachanwälte für Verwaltungsrecht mit langjähriger Praxis im Kommunal- und Kommunalabgabenrecht.
Leitsatz der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts:
Die Reinigung von zur Straße gehörenden Regenwasserabläufen und Sinkkästen ist bundesrechtlich
(§ 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 WHG 2010) dem Regime der Abwasserbeseitigung zugewiesen, weil diese Einrichtungen dem Sammeln und
Fortleiten des im Bereich der befestigten Straßenflächen anfallenden Niederschlagswassers dienen. Die Bestimmung der zur Erfüllung dieser
Aufgabe verpflichteten juristischen Person des öffentlichen Rechts oder eines anderen Abwasserbeseitigungspflichtigen obliegt dem Landesrecht
(§ 56 Satz 1 und 2 WHG 2010).
Auch zu anderen Themen veranstalten wir im Jahr 2012
zahlreiche KompaktSeminare und Juristische Schulungen.
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