Wir beraten in allen Fragen rund um das Arbeits- und Sozialrecht. Bei der personalrechtlichen Unterstützung kommunaler Arbeitgeber setzen wir auf unsere Kernkompetenzen im Kommunalrecht und im öffentlichen Dienstrecht. Das Regelungsregime des Arbeitsrechts ist Bestandteil der geltenden Wirtschaftsverfassung. Es schafft über die Vorschriften des individuellen und des kollektiven Arbeitsrechts einen Interessenausgleich. Ergänzt wird das Arbeitsrecht durch öffentlich-rechtliche Bestimmungen des Betriebs-, Daten-, Gefahren- und Arbeitsschutzes.