Begründet durch das Gesetz zur Krankenversicherung von 1883 , existiert heute ein umfassendes Regelungsnetz zur Absicherung gegen soziale Risiken. Es begünstigt und verpflichtet nicht nur Arbeitnehmer, sondern sorgt vor allem in den Bereichen der gesetzlichen Unfallversicherung, der Arbeitsförderung, der Kranken- und Rentenversicherung für eine weitgehende Einbindung der Arbeitgeberseite. Leistungsansprüchen der Arbeitgeber, beispielsweise Eingliederungs- und Einstellungszuschüsse oder Zuschüsse zur beruflichen Aus- und Weiterbildung sind häufig Beratungsgegenstand.