ARCHITEKTENRECHT

Haftung für Baukostenüberschreitung: Formulierung des Vertrags zählt!

OLG Brandenburg, Urteil vom 13.07.2011, Az.: 13 U 69/10

In einem Architektenvertrag waren unter Bezugnahme auf DIN 276 (Ermittlung und Gliederung von Kosten im Bauwesen) für die gesamte Baumaßnahme ein wirtschaftlicher Rahmen von 170.000 Euro netto und als Höchstpreis 203.000 Euro vereinbart. Anhand der Ausschreibung war zu erkennen, dass sich die Baukosten voraussichtlich auf über 230.000 Euro belaufen würden. Trotz diverser Nachverhandlungen mit den Bauunternehmen musste schließlich mit Baukosten in Höhe von ca. 224.000 Euro und damit mit einer Kostenüberschreibung von über 10% gerechnet werden. Der Bauherr kündigte den Architektenvertrag und verlangte Schadensersatz für Statikerkosten und Genehmigungsgebühren.

Die darauf gerichtete Klage war erfolgreich. Im Architektenvertrag sei bezüglich der Baukosten eine sogenannte unselbstständige Garantie übernommen worden. Die Bezifferung eines Kostenlimit, nach dessen Inhalt der Architekt für die Auskömmlichkeit eines bestimmten Baubudgets einstehen soll, sei eine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne von § 633 Abs. 2 S. 1 BGB. Eine Toleranz könne der Architekt für sich nur dann beanspruchen, wenn der Vertrag Anhaltspunkte – besser klare Formulierungen – dafür enthält, dass die angegebene Bausumme keine strikte Grenze sein soll. Eine Toleranz würde aber nur soweit reichen, wie die Kostenermittlung von unvermeidbaren Unsicherheiten und Unwägbarkeiten geprägt gewesen wäre.

Die Studienplatzklage

Aktuelle Rechtsprechung

BAURECHT

Die Bedenkenanmeldung muss gegenüber dem Auftraggeber erklärt werden

Eine Generalunternehmerin (GU) beauftragte einen Subunternehmer (SU) unter Geltung der VOB/B mit dem Einbau von Holzfenstern in einen Rohbau. Als ... mehr

BAURECHT

Mehrvergütung bei Kontamination des Bodenaushubs?

Ein Tiefbauunternehmen (T) wurde mit der Entfernung der teerhaltigen Asphaltschicht einer Ortsdurchfahrt und des darunter befindlichen Bodens ... mehr

KOMMUNALRECHT

Höherer Finanzausgleich für Denkmalschutzbehörde?

Eine Stadt erhielt im Jahr 2010 vom Land für die Wahrnehmung der Aufgabe einer unteren Denkmalschutzbehörde einen Finanzausgleich in Höhe vom 9,34 ... mehr