BAURECHT

Zu den Anforderungen an die Aufforderung zur Mängelbeseitigung

OLG Köln, Urteil vom 17.08.2010, Az.: 3 U 69/09

Ein Auftragnehmer (AN) erbrachte im Rahmen der Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses Lieferungs- und Montageleistungen an der Sonnenschutzanlage. Der Auftraggeber (AG) forderte den AN auf, die Mängel an der bisherigen Leistung zu beseitigen. Er setzte unter Ablehnungsandrohung eine Frist, bezeichnete die Mängel jedoch nicht im Einzelnen. Als der AN der Aufforderung nicht nachkam, kündigte der AG den Vertrag. Der AN machte daraufhin Werklohn und Materialkosten abzüglich ersparter Aufwendungen geltend.

Die entsprechende Klage war erfolgreich. Es liege eine freie Kündigung durch den AG vor. Die Voraussetzungen für eine Kündigung, die den Vergütungsanspruch gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B entfallen lassen hätte, seien nicht erfüllt. Denn die Aufforderung zur Mängelbeseitigung hätte so hinreichend bestimmt sein müssen, dass der AN zweifelsfrei hätte ersehen können, was er im Einzelnen nachbessern sollte. Die bloße Forderung, gerügte Mängel zu beseitigen, reiche nicht aus.

Die Studienplatzklage

Aktuelle Rechtsprechung

BAURECHT

Wann ist eine Mängelbeseitigung unverhältnismäßig?

Der Kläger erwarb von einem Bauträger (Bt) ein Reihenendhaus. Als auch das Nachbarhaus verkauft und bezogen wurde, bemerkte der Kläger erhebliche ... mehr

BAURECHT

AGB-Kontrolle: Keine Mehrvergütung bei gerichtlichem Baustopp?

Ein Bauunternehmer (BU) wurde mit Sanierungsarbeiten an einer Hochwasserschutzeinrichtung beauftragt. In den Vertragsbedingungen des Auftraggerbers ... mehr

BAURECHT

Können mehrere einzelne Geschäfte ein Einkaufszentrum bilden?

In der Nachbargemeinde der klagenden Stadt befanden sich bereits – angeordnet in einem inselartigen Areal – ein Verbrauchermarkt, ein ... mehr