Durch arbeitsteilige Spezialisierung decken wir das gesamte Spektrum verwaltungsrechtlich determinierter Sachverhalte ab. Aufgrund der über Jahre gewachsenen Mandatstruktur – wir vertreten vornehmlich die öffentliche Hand – liegt das Schwergewicht unserer Tätigkeit im Kommunalrecht und Kommunalabgabenrecht sowie im Öffentliche Baurecht und im Vergaberecht. Das auf die kommunale Verwaltung (Städte, Gemeinden, Zweckverbände) zugeschnittene Portfolio wird in den Disziplinen Öffentliches Dienstrecht sowie Planungs- und Umweltrecht bedarfsgerecht abgerundet.
Selbstverständlich engagieren wir uns auch für Bürger und private Unternehmer, die mit öffentlich-rechtlichen Problemen konfrontiert werden, sei es durch die Erhebung von Kommunalabgaben, in Baugenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren, beim Nachbar- und Emmissionsschutz, auf dem Gebiet des Gewerbe- und Handwerksrechts oder – diesmal aus der Perspektive des Bieters – im Vergaberecht. Als Verwaltungsrechtskanzlei in der Universitätsstadt Leipzig sind wir regelmäßig mit Mandaten aus dem Bereich des Schul- und Hochschulrechtes befasst.