Der Thüringer Landtag hatte sich im Oktober 2007 mit den Umweltbelastungen durch den Kalibergbau im Grenzgebiet von Hessen und Thüringen befasst. Am 11. Oktober 2007 beschloss der Landtag die Umsetzungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie und die Herabsenkung der Wassergrenzwerte für Chloridgehalt und Gesamthärtegrad. Am 2. Februar schlossen das Land Hessen und der Freistaat Thüringen mit der K + S Kali GmbH eine „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über einen Gesamtrahmen für eine nachhaltige Kaliproduktion“. Verbindliche Vorgaben für konkrete Grenzwerte, wie sie in dem Beschluss des Landtages festgehalten worden waren, wurden nicht in die Vereinbarung aufgenommen. Die Partei Die Linke war der Ansicht, die Landesregierung habe durch diese Unterlassung Rechte des Landtages verletzt. Im August 2009 stellte sie einen Antrag auf Durchführung eines Organstreitverfahrens.
Der Antrag war erfolglos, weil er unzulässig sei. Die Antragstellerin habe nicht darlegen können, dass die Regierung zur Umsetzung des Beschlusses rechtlich verpflichtet gewesen war. Der Landtag habe kein Gesetz beschlossen. An eine Willensäußerung des Parlaments in Form eines bloßen Parlamentsbeschlusses sei die Regierung nicht rechtlich gebunden. Allein aus der Stellung des Landtages in einer parlamentarischen Demokratie ergebe sich kein Recht, der Regierung Weisungen zu erteilen. Er sei auch nicht zu einer umfassenden Rechtsaufsicht befugt. Das obliege den Gerichten.
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