KOMMUNALRECHT

Kann eine Gemeinde vom Landesarchiv Unterlagen herausverlangen?

VG Magdeburg, Urteil vom 27.10.2011, Az.: 3 A 255/09 MD

Das Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt ist im Besitz von Unterlagen, d.h. Testamente, Vormundschafts- und Nachlasssachen, aus der Zeit von 1538 bis 1887, die Erfurter Bürger betreffend. Die Stadt Erfurt verlangt die Herausgabe der Unterlagen und beruft sich dabei auf einen Vertrag zwischen dem Magistrat der Stadt Erfurt und der Königlich Preußischen Archivverwaltung aus dem Jahr 1903.

Die Klage hatte keinen Erfolg. Für die Frage, ob der Stadt Erfurt ein Herausgabeanspruch zusteht, komme es nicht auf den Vertrag an. Stattdessen richte sich das Bestehen eines Anspruchs nach dem Landesarchivgesetz Sachsen-Anhalt. Im Jahr 1935 hatte das ehemalige Staatsarchiv Magdeburg die Unterlagen vom Amtsgericht Erfurt erhalten. Später habe das Landeshauptarchiv als Funktionsnachfolger des Staatsarchivs die Unterlagen übernommen. Demnach handele es sich dabei um öffentliches Archivgut des Landes Sachsen-Anhalt. Der Verwendung durch staatliche Stellen in staatlichen Angelegenheiten stehe auch kein besonderes „kommunales Gepräge“ der Unterlagen entgegen.

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