Die veränderten Anforderungen an die öffentliche Verwaltung bleiben nicht ohne Auswirkungen auf den Behördenaufbau und damit auf die Situation der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Wir bieten rechtliche Beratung und Vertretung in Verfahren zu Umsetzung, Versetzung und Abordnung, beim Vorgehen gegen dienstliche Beurteilungen und bei Streitigkeiten um die Verbeamtung oder die Versetzung in den Ruhestand. Die klassischen Fälle der Konkurrentenstreitverfahren, die Verfahren um Besoldung bzw. Zahlung von Zuschlägen und die personalvertretungsrechtlichen Angelegenheiten der Mitwirkung und Mitbestimmung sowie zur Wahl der Personalvertretungen vervollständigen das Leistungsangebot.
Ein Schwerpunkt ist die Betreuung und Vertretung von Beamtinnen und Beamten, denen die Verletzung dienstlicher Pflichten vorgeworfen wird. Wegen der Reichweite disziplinarrechtlicher Verfahren, die bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen kann, ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung im förmlichen (Vor-)Ermittlungsverfahren angezeigt.
Ergänzt wird das Leistungsspektrum durch die Bearbeitung wehr- und zivildienstrechtlicher Mandate. Neben der Vertretung in den Verfahren um Einberufung, Zurückstellung und Tauglichkeit bieten wir Hilfe bei vorzeitiger Entlassung oder beim Streit um Besoldung und Zuschläge.