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Ihre Berater im Verwaltungsrecht und Baurecht

Schenderlein Rechtsanwälte verfügt über langjährige Erfahrung bei der Beratung von Kommunen, Zweckverbänden u. a. Körperschaften des öffentlichen Rechts, Architekten und Ingenieuren, Bauträgern, mittelständischen Unternehmen, Handwerksbetrieben und Wohnungsverwaltungen. Die konsequente Spezialisierung ermöglicht es, die gesamte Bandbreite verwaltungsrechtlicher und immobilienrechtlicher Sachverhalte kompetent und zeitnah zu bearbeiten. Zu unserem Service gehören regelmäßige Newsletter zur aktuellen Rechtsentwicklung und Fachseminare.

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Aktuelle Rechtsprechung

Aktuelle Urteile im Allgemeinen Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Kommunalabgaberecht, Fördermittel- und Zuwendungsrecht, Vergaberecht, Öffentliches Baurecht, Privates Bau- und Architektenrecht, Erschließungsrecht, Öffentliches Dienst- und Arbeitsrecht, Beamtenrecht, Schul- und Hochschulrecht, Gewerbe- und Handwerksrecht, Berufsrecht, Immobilienrecht und Miet- und WEG-Recht.

Eine Übersicht aller gesammelten Rechtsprechungen finden Sie hier.

Öffentliches Dienst- und Arbeitsrecht - Schenderlein Rechtsanwälte Leipzig

Hinweisgeberschutz: Hinweisgeberschutz setzt Ursächlichkeit voraus

Ein Arbeitnehmer (AN) war seit neun Jahren in einem Industrieunternehmen in der Produktion tätig. Die Kleiderordnung des Arbeitgebers (AG) schrieb da...
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Arbeitsvertragsrecht: Pauschale Freistellungsklausel unwirksam

Ein Arbeitnehmer (AN) war seit neun Jahren in einem Industrieunternehmen in der Produktion tätig. Die Kleiderordnung des Arbeitgebers (AG) schrieb da...
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Elternzeit: Kündigungsschutz greift vor jedem Elternzeitabschnitt

Ein Arbeitnehmer (AN) war seit neun Jahren in einem Industrieunternehmen in der Produktion tätig. Die Kleiderordnung des Arbeitgebers (AG) schrieb da...

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Seminarangebote 2025

Wir bieten Weiterbildungsveranstaltungen im Verwaltungsrecht (Kommunalrecht, Abgabenrecht, Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Öffentliches Dienstrecht), Vergaberecht (VOB/A, VOL/A, VOF), Baurecht (VOB/B, VOB/C), Architektenrecht (HOAI) sowie Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Die Referenten sind Rechtsanwälte und Fachanwälte.

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